NeoVia GmbH

Absturzsicherungssysteme

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nach jeder Beanspruchung, bei Zweifeln hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zusatndes, mindestens aber einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden. Dieser entscheidet darüber , ob sich die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet und die berufsgenossenschaftlich vorgeschriebene Ablegereife noch nicht erreicht ist.
Die Materialprüfung basiert auf dem Grundsatz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie auf den jeweiligen Herstellervorschriften. bei der Prüfung ist auch auf die Lasbarkeit der Produktkennzeichnung zu achten. Die Prüfung hat nach den Vorschriften des herstellers zu erfolgen und sit zu dokumentieren.

Als autorisierter Fachbetrieb der Firmen Skylotec und MSA führen wir die entsprechenden Prüfungen gerne für Sie durch.

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